Montag, 22. Oktober 2012

Nester und co.

Vielleicht nicht ganz aktuell für diese Jahreszeit, aber wohl besser man fängt jetzt an als im Frühjahr wenn wieder gebaut wird.

Manche Nester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

Das betrifft Arten wie Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse auch wenn es keine Vogelnester sind.

Wer ein solches Nest zerstört kann mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden, das wohl nicht bei einem Nest aber es kommt auf den jeweiligen Fall an.

Auch ausserhalb der besetzten Zeit  sind diese Nester geschützt weil die Tiere sie jedes Jahr wieder beziehen.  Oder wie im Falle von Baumhöhlen, diese immer seltener werden.

Wiederholt sich solch ein Tun nachgewiesener Weise mehrmals, so kann dies auch mit Haftstrafen geahndet werden.

Ein älterer Ausschnitt.

dass es nach § 20f Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Tat verboten ist, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten von geschützten Vogelarten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 

Auch ein Vertreiben der Tiere ist damit strafbar bzw sie vom Brüten abzuhalten.



Bei den meisten Vogelarten stehen die Nester nur unter Schutz solange das Nest belegt ist.

Die meisten Vögel bauen bei jeder Brut neu. Hier ist es dann strafbar die Nester zu zerstören wenn Eier oder Jungvögel darin sind.


Das ist das neue Bundesnaturschutzgesetz:


§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.


Auf domestizierte und verwilderte Tiere kommt das Tierschutzgesetz zu tragen.

So darf man weder einer streunenden Katze,  einem streunendem Hund noch einer verwilderten Haustaube Schmerzen zufügen noch sie töten.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Nötige Tötungen von Wirbeltieren dürfen nicht durch Privatpersonen durchgeführt werden, nur von Personen mit einer Erlaubnis und der nötigen Fachkenntniss.

Findet man also ein verletztes Tier gilt hier nicht die Devise...nochmal draufhauen, oder drüberfahren.

Wirbeltiere dürfen nur von fachkundigen Personen  unter entsprechender Betäubung getötet werden.

Nester verwilderter Tiere dürfen wenn sich darin Junge befinden nicht zerstört werden da hiermit eine Tötung von Wirbeltieren einhergeht.
Halsbandsittiche gehören mittlerweile lustigerweise zu den 'neuen einheimischen' Arten und nicht mehr zu den invasiven oder verwilderten Haustieren wie die Stadttaube eine ist.

Bei Halsbandsittichen dürfen keine Nester entfernt werden, bei Stadttauben nicht wenn sich dort lebende Junge befinden.

Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, aber genauso wie bei verwilderten Hauskatzen bringt ein Töten der Kätzchen nur eine kurzfristige Verminderung des Problems da immer wieder ausgesetzte Haustiere nachkommen und die Tiere sich weiter vermehren.

Statt also Katzen zu erschlagen richtet man Futterstellen ein an denen die Streuner eingefangen und kastriert werden.

Dass hat den Vorteil das man sowohl Katzen als auch Tauben damit aus der Innenstadt locken kann, eine Fortpflanzung tierfreundlich ohne Leiden verhindern kann und der Kot der Tiere ebenfalls nicht in der Innenstadt landet da sowohl Katzen als auch Tauben vornehmlich an, bzw in der Nähe ihres Schlafplatzes koten.

Tauben- sowie Katzenhäuser  sind ausserdem weitaus erfolgreicher und billiger als Maßnahme statt die Tiere einzufangen und umzubringen und Schlupflöcher mit vielen  Kosten  unwirtlich zu machen.

Wer also nicht denkt dass man die Nachkommenschaft von verwilderten Katzen erschlagen sollte statt sie zu kastrieren, sollte das auch einmal bei den unbeliebten Stadttauben überdenken die eigentlich ebenfalls Haustiere sind, welche die Nähe des Menschen suchen.

Beide Probleme hat der Mensch verbockt und an diesem liegt es eine tierfreundliche Lösung zu finden.

In Ländern wie Rumänien wo Streuner massenweise erschlagen, vergiftet oder vergast wurden, konnte man sehen dass die Tötung der Tiere keinen Erfolg hatte und die Zahl  der Tiere durch Zuwanderung und neu ausgesetzte Tiere nicht abnahm.

Kastrationsprogramme mit betreuten 'Wohnungen' hatten hingegen Erfolg.


Wie genau diese Sache mit den Stadttauben ist, wo sie herkommen, wie Taubenhäuser funktionieren, das Taubenkot keine ätzende, gefährliche Chemikalie ist und dergleichen seht ihr im kommenden Post.





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